Kursangebot für Ärzte

  • Grundkurs gemäß "Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" Anlage 1
  • Kenntnisse gemäß obiger Richtlinie, Anlage 7, Punkt 7.1
  • Grundkurs gemäß Richtline Strahlenschutz in der Medizin, Anlage A 3, Punkt 1.1

Details und Termine

  • als Bestandteil der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte gemäß Anlage 2, Punkt 2.1 der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin"

Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs

Details und Termine

  • gemäß Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin", Anlage 2, Punkt 2.2

Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Spezialkurs Röntgendiagnostik nach Anlage 2.1

Details und Termine

  • gemäß Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin", Anlage 2, Punkt 2.3

Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Spezialkurs Röntgendiagnostik nach Anlage 2.1

Details und Termine

  • gemäß Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin", Anlage 2, Punkt 2.4

Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Spezialkurs Röntgendiagnostik nach Anlage 2.1

Details und Termine


  • als Bestandteil der Fachkunde für Ärzte
  • gemäß Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin, Anlage A3, Punkt 1.4

Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis des Grundkurses nach Anlage A 3 Nr. 1.1.

Details und Termine

  • als Bestandteil der Fachkunde für Ärzte bei der Behandlung mit Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen/Beschleuniger mit Gammabestrahlungsvorrichtungen gemäß Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin, Anlage A3, Punkt 1.3

Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis des Grundkurses nach Anlage A 3 Nr. 1.1.

Details und Termine

  • Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin als Bestandteil der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte
  • gemäß Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin, Anlage A3, Punkt 1.2

Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis des Grundkurses nach Anlage A 3, Nr. 1.1

Details und Termine


Aktualisierungskurse

für Ärzte, Medizinphysiker, MTRA, OP-Personal und Arzthelferinnen gemäß StrlSchV §§ 48, 49

  • Röntgen: "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" Anlage 6 und Anlage 11
  • Strahlentherapie und Nuklearmedizin: "Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen" Anlage A3, Punkt 1.5, Punkt 2.3, Punkt 3 und Punkt 6

Details und Termine

Alle unsere Kurse sind von den jeweiligen Landesärztekammern (LÄK) zertifiziert.

letzte Änderung: 06.02.2019