Kursangebot für Ärzte
- Grundkurs gemäß "Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" Anlage 1
- Kenntnisse gemäß obiger Richtlinie, Anlage 7, Punkt 7.1
- Grundkurs gemäß Richtline Strahlenschutz in der Medizin, Anlage A 3, Punkt 1.1
- als Bestandteil der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte gemäß Anlage 2, Punkt 2.1 der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin"
Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs
- gemäß Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin", Anlage 2, Punkt 2.2
Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Spezialkurs Röntgendiagnostik nach Anlage 2.1
- gemäß Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin", Anlage 2, Punkt 2.3
Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Spezialkurs Röntgendiagnostik nach Anlage 2.1
- gemäß Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin", Anlage 2, Punkt 2.4
Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Spezialkurs Röntgendiagnostik nach Anlage 2.1
- als Bestandteil der Fachkunde für Ärzte
- gemäß Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin, Anlage A3, Punkt 1.4
Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis des Grundkurses nach Anlage A 3 Nr. 1.1.
- als Bestandteil der Fachkunde für Ärzte bei der Behandlung mit Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen/Beschleuniger mit Gammabestrahlungsvorrichtungen gemäß Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin, Anlage A3, Punkt 1.3
Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis des Grundkurses nach Anlage A 3 Nr. 1.1.
- Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin als Bestandteil der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte
- gemäß Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin, Anlage A3, Punkt 1.2
Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis des Grundkurses nach Anlage A 3, Nr. 1.1
Aktualisierungskurse
für Ärzte, Medizinphysiker, MTRA, OP-Personal und Arzthelferinnen gemäß StrlSchV §§ 48, 49
- Röntgen: "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" Anlage 6 und Anlage 11
- Strahlentherapie und Nuklearmedizin: "Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen" Anlage A3, Punkt 1.5, Punkt 2.3, Punkt 3 und Punkt 6
Alle unsere Kurse sind von den jeweiligen Landesärztekammern (LÄK) zertifiziert.
letzte Änderung: 06.02.2019